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Um dem wachsenden Übertourismus entgegenzuwirken, wird Japan bald ein neues Einreiseverfahren einführen: JESTA (Japan Electronic System for Travel Authorization) 🇯🇵
Das betrifft Reisende aus 71 visumfreien Ländern – darunter auch die Schweiz, Deutschland und Österreich. Wenn Japan also auf eurer Reiseliste steht (und mal ehrlich, bei wem eigentlich nicht?), solltet ihr euch die Infos schon mal vormerken!
Japan nimmt sich ein Beispiel an den USA und ihrem ESTA-System und führt jetzt ebenfalls eine Online-Vorabgenehmigung für Reisende aus 71 visumfreien Ländern ein – darunter auch die Schweiz, Österreich und Deutschland 🇯🇵
Eigentlich sollte JESTA erst 2030 kommen, doch wegen des aktuellen Tourismusbooms hat Japan die Pläne ordentlich vorgezogen:
👉 2023 kamen schon rund 25 Millionen Besuchende ins Land, 2024 nochmal 11 Millionen obendrauf.
Die vollständige Einführung von JESTA ist derzeit für April 2028 geplant.
Sobald das System eingeführt ist, müssen alle Reisenden, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) nach Japan reisen – egal für Ferien, für Geschäftsreisen oder als Zwischenstopp –, eine JESTA-Genehmigung beantragen.
Persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum)
Reisepass-Informationen
Reisezweck (z.B. Ferien, Business, Transit)
Details zur Unterkunft (z.B. Hotel oder Adresse vor Ort)
Die japanische Einwanderungsbehörde prüft dann die Angaben und entscheidet, ob man eine Genehmigung bekommt.
Sollte die JESTA-Anfrage abgelehnt werden, muss man ein klassisches Visum bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen.