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Die EU hat sich auf neue Regeln für Flugreisende geeinigt. Die wichtigste Nachricht: Die Entschädigung ab drei Stunden Verspätung bleibt erhalten. Trotzdem kommen einige Änderungen auf Passagiere zu.
Seit Jahren wird in der EU über eine Reform der Fluggastrechte gestritten, nun steht ein Kompromiss. Verhandelt wurde zwischen Europaparlament, EU-Staaten, Verbraucherschützern und natürlich auch mit Blick auf die Interessen der Airlines. Besonders umstritten war dabei die Frage, ob Reisende bei Verspätungen künftig später und weniger Entschädigung bekommen sollen.
🇨🇭 Auch Schweizer Reisende sollten die Reform im Blick behalten: Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, hat die europäischen Fluggastrechte aber grundsätzlich übernommen. Entsprechend gelten die Regeln auch für viele Flüge ab oder in die Schweiz.
Entschädigung ab drei Stunden Verspätung bleibt: Reisende sollen weiterhin Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankommt. (hier war im Gespräch, die Anzahl der Stunden zu erhöhen)
Airlines müssen besser informieren: Bei Problemen müssen Fluggesellschaften Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte und die Möglichkeiten zur Geltendmachung informieren.
Preise sollen transparenter werden: Bei der Flugsuche soll künftig standardmäßig der Preis inklusive Handgepäck (nicht nur die kleine Tasche, die unter den Sitz passt) angezeigt werden.
Kinder sollen kostenlos neben ihren Eltern sitzen: Familien sollen nicht extra zahlen müssen, damit Kinder neben ihren Eltern platziert werden.
Auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren: Für sie sollen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten für passende Sitzplätze entstehen.
Namensfehler müssen kostenlos korrigiert werden: Kleine Schreibfehler auf Tickets sollen künftig ohne Gebühr berichtigt werden können.
Musikinstrumente sollen mit an Bord dürfen: Musikerinnen und Musiker sollen ihre Instrumente künftig einfacher im Flugzeug mitnehmen können.
Kein generelles kostenloses größeres Handgepäckstück: Der Wunsch, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand immer auch ein richtiges Handgepäckstück kostenlos mitzunehmen, hat sich nicht durchgesetzt.
Besonders spannend war die Frage, ob die Entschädigung bei Verspätungen abgeschwächt wird. Genau das stand zwischenzeitlich im Raum. Einige EU-Staaten wollten erreichen, dass Reisende erst ab vier und mehr Stunden Verspätung Geld bekommen und dass die Beträge niedriger ausfallen.
Daraus wird nun aber offenbar nichts. Nach der Einigung zwischen Europaparlament und EU-Staaten sollen die bisherigen Regeln im Kern bestehen bleiben. Heißt: Kommt ihr mindestens drei Stunden zu spät am Ziel an, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben.
Die Beträge bleiben gestaffelt:
250€ bei Flügen bis 1.500 Kilometer
400€ bei Flügen bis 3.500 Kilometer sowie innerhalb der EU
600€ bei Flügen über 3.500 Kilometer
Wichtig bleibt aber: Die Airline muss die Verspätung auch zu verantworten haben. Bei außergewöhnlichen Umständen muss sie in der Regel nicht zahlen.
Genau bei diesen außergewöhnlichen Umständen gab es in der Vergangenheit immer wieder Streit. Airlines beriefen sich bei Verspätungen oder Annullierungen häufig auf Gründe, bei denen für Reisende kaum nachvollziehbar war, ob das wirklich stimmt oder ob sie trotzdem Anspruch auf Geld haben.
Künftig soll klarer aufgelistet werden, welche Fälle als außergewöhnliche Umstände gelten. Dazu zählen zum Beispiel Extremwetter, Blitzschlag oder Vogelschlag. Für Reisende kann das ein Vorteil sein, weil sie leichter prüfen können, ob die Begründung der Airline überhaupt relevant ist.
Eine weitere Änderung betrifft die Buchung selbst. Fluganbieter sollen künftig standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich einfacher machen, gerade bei Airlines, bei denen der ursprünglich angezeigte Ticketpreis oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abbildet.
Das bedeutet nicht, dass günstige Tickets verschwinden. Es soll aber klarer werden, welche Kosten am Ende wirklich auf Reisende zukommen.
Auch bei Sitzplätzen gibt es Verbesserungen. Kinder sollen künftig ohne zusätzliche Gebühr neben ihren Eltern sitzen dürfen. Das ist vor allem für Familien relevant, die bislang oft vor der Wahl standen, entweder extra für Sitzplätze zu zahlen oder auf eine zufällige Sitzplatzvergabe zu hoffen.
Ähnliche Erleichterungen soll es für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geben. Auch sie sollen nicht zusätzlich zahlen müssen, wenn sie auf bestimmte Sitzplätze angewiesen sind.
Nicht durchgesetzt hat sich dagegen der Wunsch des Europaparlaments, ein zusätzliches Handgepäckstück grundsätzlich kostenlos zu erlauben. Gemeint war damit beispielsweise ein Trolley zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Immerhin: Durch die neue Pflicht zur Anzeige des Preises inklusive Handgepäck soll zumindest der Vergleich einfacher werden.
Ganz abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht. Die Einigung muss noch formal vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Das gilt allerdings als Formsache.
Nach dem Inkrafttreten bekommen Airlines zwölf Monate Zeit für die Umsetzung. Praktisch dürften die neuen Regeln damit vor allem ab der Sommersaison 2027 relevant werden.